Was sich für Rentner ändert und welche Pflicht bald für alle entfällt

Was sich für Rentner ändert und welche Pflicht bald für alle entfällt

Es gibt Behördengänge, die fast jeder kennt und die trotzdem niemand besonders vermisst. Der Personalausweis läuft ab, also braucht man einen Termin im Bürgeramt. Man sucht ein neues Passfoto heraus, wartet oft mehrere Wochen auf einen freien Termin, bezahlt Gebühren und holt den neuen Ausweis später wieder ab. Ähnlich läuft es nach einem Umzug: Auch im Reisepass muss bislang der neue Wohnort eingetragen werden. Doch die Regierung will beides jetzt ändern. Vor allem Rentner profitieren davon. Und alle, die umziehen.

Der abgelaufene Personalausweis soll bleiben dürfen

Die Bundesregierung plant eine der ungewöhnlichsten Änderungen im deutschen Ausweisrecht seit Jahren: Wer bei der Beantragung seines letzten Personalausweises mindestens 70 Jahre alt war, soll künftig keinen neuen Ausweis mehr beantragen müssen. Selbst dann nicht, wenn das Dokument offiziell abgelaufen ist. Gleichzeitig soll eine zweite Pflicht verschwinden, die Millionen Menschen nach jedem Umzug beschäftigt: Im Reisepass muss die Adresse künftig nicht mehr geändert werden.

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Bislang gilt eine klare Regel: Ein Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer beantragt werden. Doch genau diese Pflicht will die Bundesregierung nun für ältere Menschen aufweichen. Künftig soll gelten: Wer bei der Ausstellung seines letzten Ausweises bereits 70 Jahre oder älter war, darf das Dokument dauerhaft weiterverwenden. Ein neuer Antrag wäre dann nicht mehr nötig.

Was dann nicht mehr geht

Die Idee dahinter: Viele Menschen verändern ihr Aussehen im hohen Alter kaum noch stark. Gleichzeitig bedeutet jeder neue Ausweis Aufwand für Bürger und Behörden. Nach Schätzungen der Bundesregierung könnten dadurch jedes Jahr rund 285.000 neue Ausweisanträge wegfallen. Das würde nicht nur Bürger entlasten, sondern auch die ohnehin stark belasteten Bürgerämter. Gerade in vielen größeren Städten sind Termine für Ausweise und Pässe oft über Wochen ausgebucht. Ganz ohne Einschränkungen funktioniert die neue Regel allerdings nicht.

Die Online-Ausweisfunktion soll mit einem abgelaufenen Personalausweis nicht mehr nutzbar sein. Auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bleibt ein gültiges Dokument weiterhin empfohlen. Denn nicht jedes Land dürfte einen offiziell abgelaufenen deutschen Ausweis problemlos akzeptieren. Im Alltag in Deutschland könnte der alte Perso aber trotzdem weiterhin reichen – etwa zur Identifikation bei Behörden, Banken oder im Wahllokal.

Auch der Reisepass soll bürokratiefreier werden

Noch stiller, aber für Millionen Menschen relevant, ist eine zweite geplante Änderung. Wer umzieht, muss bisher im Reisepass den eingetragenen Wohnort ändern lassen. Viele wissen gar nicht, dass diese Pflicht überhaupt existiert. Trotzdem kostet sie Zeit und oft einen weiteren Termin beim Amt. Künftig soll genau diese Änderungspflicht entfallen. Die alte Adresse dürfte dann einfach im Pass stehenbleiben.

Für Reisen ist die Anschrift im Reisepass ohnehin meist nebensächlich. Entscheidend sind Name, Staatsangehörigkeit und Identität. Deshalb hält die Bundesregierung die bisherige Regel offenbar für unnötige Bürokratie. Nach Berechnungen könnten dadurch jedes Jahr rund 1,2 Millionen Ummeldungen im Reisepass wegfallen. Die geschätzte Zeitersparnis: mehr als 20.000 Stunden jährlich.

Der Umbau: Personalausweis und Co. kommen aufs Handy

Die neuen Regeln sind allerdings nur ein Nebeneffekt eines viel größeren Projekts. Denn gleichzeitig arbeitet die Bundesregierung an der sogenannten EUDI-Wallet – einer digitalen Brieftasche fürs Smartphone. Dort sollen künftig Personalausweis, Führerschein und andere Nachweise gespeichert werden können.

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Die Idee kommt von der Europäischen Union. Alle Mitgliedstaaten müssen künftig eine digitale Identitätslösung anbieten. In Zukunft könnten Menschen damit online ein Konto eröffnen, einen Mietwagen buchen oder ihr Alter nachweisen, ohne jedes Mal den kompletten Ausweis zeigen zu müssen. Statt des Geburtsdatums würde dann beispielsweise nur bestätigt: Person ist über 18.

Die Bundesregierung betont, dass die Nutzung freiwillig bleiben soll. Gesichert werden soll die digitale Identität durch PIN, Fingerabdruck oder Gesichtserkennung. Bei Verlust des Smartphones könnte die digitale Identität gesperrt werden. Die Einführung der Wallet ist für 2027 vorgesehen. Aber: Noch ist nichts endgültig beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen den Änderungen erst zustimmen. Mit einem Inkrafttreten wird derzeit frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2026 gerechnet.

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