Vor Kurzem hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen neuen Gesetzesentwurf für einen „planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ vorgestellt. Im Zuge dessen unterstrich das Ministerium, dass ein dynamischer und zielgerichteter Ausbau erneuerbarer Energien eine zentrale Voraussetzung für die verlässliche Erreichung der Klimaziele in Deutschland sei. Deshalb halte der Entwurf an dem Ziel fest, den Anteil aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Im gleichen Atemzug sorgt der Referentenentwurf für die EEG-Novelle jedoch dafür, dass sich private PV-Anlagen deutlich weniger lohnen. Wir haben nachgerechnet.
Förderung für PV-Anlagen fällt in sich zusammen
Der neue Gesetzesentwurf umfasst zahlreiche Aspekte. In diesem Artikel wollen wir jedoch vor allem auf die Auswirkungen für Endverbraucher eingehen. Also für Privatpersonen, die sich beispielsweise eine kleine PV-Anlage bis 10 kWp Leistung auf das Dach installieren. Und den erzeugten Strom anschließend teils im Eigenverbrauch nutzen und teils ins Netz einspeisen.
Bisher erhielten solche Anlagen eine Einspeisevergütung in Höhe von 7,78 Cent je kWh – und das auf 20 Jahre festgeschrieben. Das gilt auch für Anlagen, die bis 2027 neu installiert werden. Lediglich die Einspeisevergütung fällt mit 7,70 Cent je kWh etwas geringer aus. Dagegen soll es ab 2027 nur „befristete Übergangszahlungen“ geben. Heißt konkret: 5,2 Cent je kWh für drei anstelle von 20 Jahren.
Anschließend sollen private Anbieter ihren Strom selbst an der Strombörse verkaufen. Allerdings wird die sogenannte Direktvermarktung von Branchenexperten wie dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) für kleinere Solarstrommengen „aufgrund fehlender technischer, prozessualer und wirtschaftlicher Voraussetzungen“ bundesweit als nicht umsetzbar eingestuft. Zudem böte sie keine relevante alternative Ertragsperspektive.

Rechenbeispiel Neu vs. Alt
Doch zurück zur Übergangsregelung. Wer bis zum Jahresende eine PV-Anlage mit beispielsweise 8 kWp (etwa 8.000 kWh) Leistung aufs Dach zaubert, und 70 Prozent des erzeugten Stroms ins Netz einspeist, erhält bei einer Einspeisevergütung von 7,7 Cent je kWh und 20 Jahren Laufzeit etwa 8.624 Euro. Ab 2027 gibt es allerdings nur 5,2 Cent je kWh und das nur drei Jahre lang. Das entspricht einer Gesamteinspeisevergütung von rund 874 Euro – also einem finanziellen Nachteil von circa 7.750 Euro. Und auch im direkten Vergleich über drei Jahre macht sich der Unterschied mit 420 Euro bemerkbar (siehe Grafik).
Zwar sieht der neue Entwurf auch einen kleinen Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro kWh für vier Jahre vor (für Anlagen unter 25 kWp), doch angesichts der aktuell schlechten Direktvermarktungs-Konditionen hilft dieser nicht viel. Solltest du dir also über eine PV-Anlage Gedanken machen, empfiehlt sich eine Installation bis Ende 2026.
Übrigens: Die dreijährige Übergangsregelung mit 5,2 Cent je kWh gilt zeitlich begrenzt:
- für Anlagen unter 25 kWp: muss bis 31.12.2028 in Betrieb gehen
- für Anlagen unter 7 kWp: muss bis 31.12.2029 in Betrieb gehen
Verbände und Unternehmen besorgt
Der Branchenverband BSW-Solar warnt in einer Stellungnahme vor einem „Bündel neuer Belastungen“ für Betreiber und Projektierer. Laut Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig wäre die Schadenswirkung der geplanten Einschnitte erschreckend hoch: „Während die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen will, würden die vorliegenden Pläne von Bundeswirtschaftsministerin Reiche zentrale Investitionsgrundlagen beseitigen und die Wirtschaftlichkeit neuer Solarprojekte in großem Umfang zerstören.“
Ähnlich sieht es auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). In einer Stellungnahme heißt es: „Der vorliegende Entwurf zum EEG enthält eine ganze Reihe gravierender Verschlechterungen der Investitionsbedingungen für nahezu alle EE-Technologien.“ Demnach würde der Ausbau Erneuerbarer Energien nicht beschleunigt, sondern ausgebremst, sollte es hier nicht zu grundlegenden Nachbesserungen kommen.
Eigenbedarf statt Einspeisevergütung
Ist man als Betreiber einer kleineren PV-Anlage auf die Einspeisevergütung angewiesen, fällt die Attraktivität des eigenen Solarstroms bald deutlich. Dennoch kann sich eine Anlage auf dem Dach auch abseits von Einspeisevergütung und Direktvermarktung lohnen. Und zwar dann, wenn man einen Großteil des generierten Stroms selbst nutzt.
Dazu ist in den meisten Fällen ein Energiespeicher erforderlich. Denn während die Energieerzeugung tagsüber besonders hoch ist, steigt der Verbrauch erst zum Abend an. Also dann, wenn man von der Arbeit heimkommt und beispielsweise die Waschmaschine samt Klimaanlage einschaltet. Ein Stromspeicher hilft dabei, diese Diskrepanz zu überbrücken und so die Wirtschaftlichkeit zu steigern. Dennoch: Wer mit dem Gedanken spielt, eine PV-Anlage zu installieren, sollte seine Pläne nach Möglichkeit noch bis zum Jahresende umsetzen.
Für den Hinterkopf: Bei der neu vorgestellten Regelung handelt es sich um einen Referentenentwurf. Dieser ist noch nicht final innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Es können sich also noch Anpassungen ergeben.
