Cleverbuy Insolvenz: Betroffene sollten schnell handeln

Cleverbuy Insolvenz: Betroffene sollten schnell handeln

Die Ankaufsplattform Cleverbuy GmbH ist zahlungsunfähig und hat ihren Betrieb mit sofortiger Wirkung eingestellt. Wer die Website besucht, sieht nur noch eine „Wichtige Kundeninformation“. Die Cleverbuy GmbH habe aus Rechtsgründen ihre gesamte Geschäftstätigkeit eingestellt. Es werde ab sofort weder Ware angekauft noch verkauft. Kunden werden gebeten, keine Geräte mehr einzusenden, da eingehende Pakete nicht mehr angenommen werden.

Cleverbuy Insolvenz: Schlechte Nachricht für viele Kunden

Aufgrund von Zahlungsproblemen wurde ein Insolvenzantrag gestellt. Das Unternehmen erklärt, in Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter nach Lösungen zu suchen, um Gläubigerforderungen weitestgehend zu befriedigen. Rettungsverhandlungen mit der DIS-CONNECT GmbH aus Karlsruhe, die die Marke und wesentliche Geschäftsteile hätte übernehmen sollen, sind laut Unternehmensangaben gescheitert.

Parallel zur Insolvenz läuft ein Strafprozess am Amtsgericht Krefeld gegen den Cleverbuy-Chef und eine leitende Mitarbeiterin. Das berichtet die Rheinische Post. Neben mehr als 1.000 Anzeigen von Privatkunden liegen Strafanzeigen wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor. Unter anderem von Apple und Samsung, heißt es von der Westdeutschen Zeitung. Der Chef sitzt dem Vernehmen nach wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft. In dem Verfahren geht es um 115 Fälle seit Dezember 2022, bei denen es zu keiner Auszahlung von vereinbarten Kaufpreisen kam. Der entstandene Schaden beläuft sich auf rund 73.600 Euro.

Probleme mit Cleverbuy sind dabei nicht neu: Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnte bereits im November 2024 vor der Plattform, weil Nutzer oft monatelang auf ihre Auszahlungen warten mussten. Auch inside digital hatte entsprechend berichtet. Eine nahezu identische Warnung folgte im Dezember 2025 durch die Verbraucherzentrale Brandenburg. Das Geschäft bei Cleverbuy lief trotzdem weiter; bis jetzt.

Was bedeutet die Insolvenz für betroffene Kunden?

Für betroffene Kunden ist die Insolvenz eine schlechte Nachricht. Ob sie ihre eingesandte Ware jemals wiedersehen werden oder noch Auszahlungen für eingeschickte Waren erhalten, ist fraglich. Wer Geräte eingeschickt hat und noch auf seine Auszahlung wartet, oder wessen Paket sich noch auf dem Postweg befindet, sollte jetzt handeln. Sendungen, die noch unterwegs sind, möglichst stoppen oder zurückrufen – sofern das noch möglich ist. Offene Forderungen sollten schriftlich beim künftigen Insolvenzverwalter als Insolvenzforderung angemeldet werden. Das Amtsgericht Krefeld ist für das Verfahren zuständig und hat inzwischen auch einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Es handelt sich um Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann aus Düsseldorf. Er wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Quittungen, Angebotsbestätigungen, E-Mails und Versandnachweise unbedingt aufbewahren. Diese sind als Belege im Insolvenzverfahren unter Umständen noch wichtig. Die Aussicht auf vollständige Rückzahlung ist bei Insolvenzen allerdings erfahrungsgemäß gering. Deshalb empfiehlt sich zusätzlich eine Beratung bei der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt. Insbesondere wenn der Schaden größer ist.

Lufthansa A320 am Flughafen geparkt.

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